Postulatio–Inkasso

Postulatio Inkasso hilft Ihnen

ohne Vertragslaufzeit und Monats/Jahresgebühr

Postulatio-Inkasso ist ein Wirtschaftsunternehmen mit seinem Sitz in Leipzig. Wir sind als zugelassener Rechtsdienstleister, durch den Präsidenten des Amtsgericht Leipzig, unter der Nummer E 3712-139 registriert. Das Aufgabenfeld beginnt bei der Forderungsüberwa-chung und endet mit den Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Unser Ziel ist es, die Liquidität sowohl eines Verbrauchers, als auch dem Unternehmer und dem Unternehmen aufrecht zu erhalten.

Unsere Leistungen sollen dem Mandanten Kosten und Zeit sparen. Sie können das Leistungsspektrum von postulatio-Inkasso insgesamt nutzen, aber auch nur einzelne Leistungsbereiche. Haben Sie eine hohe Quote von Rechnungsausgängen, dann benötigen Sie Personal, um den Zahlungseingang zu überprüfen. Das können wir übernehmen und im Verzugsfall gleich die richtigen Maßnahmen treffen.

Wenn Sie diesen Ablauf bereits selber und professionell erledigen, können Sie uns aber auch erst dann in Anspruch nehmen, wenn die Zahlungsfrist fruchtlos abgelaufen ist und sich Ihr Schuldner im Verzug befindet. Wir übernehmen das außergerichtliche Mahnwesen nd das gerichtliche Mahnverfahren bis zum Abschluss der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Zahlt Ihr Arbeitgeber verspätet oder keinen Lohn, haben Sie unbezahlte Forderungen im privaten Bereich? Wir helfen auch hier, den schnellen Einzug Ihrer Forderungen umzusetzen.

Diskret und zuverlässig

Vermeiden von Gerichtskosten, hohe Erfolgsquoten und beharrliches Mahnen auch im nachgerichtlichen Inkasso: die wichtigsten Vorteile bei der Zusammenarbeit mit postulatio-Inkasso Vermeiden von Gerichts-, Rechtsanwalts- und Gerichtsvollzieherkos-ten. Motto: kein gutes Geld „schlechtem“ hinterherwerfen. Die vorgerichtliche Erfolgsquote der Inkassounternehmen liegt bei durchschnittlich über 50 Prozent. Das ist nicht zuletzt auf psycho-logische Kenntnisse zurückzuführen, wie man Schuldner auf ange-messene Art und Weise zum Zahlen bewegt („nicht zahlen müssen, sondern zahlen wollen“).

Kosten und Auslagen trägt der Gläubiger gegenüber dem Inkassoun-ternehmen. Der Schuldner hat sie dem Gläubiger zu ersetzen.

Bonitätsprüfung durch Inkassofirmen: Bei aussichtlosen Fällen werden nur geringe zusätzlichen Kosten verursacht.

Das Inkassounternehmen arbeitet als Mittler zwischen Gläubiger und säumigem Zahler – die Basis für eine weiterhin positive Geschäftsbeziehung.

Das betriebseigene Personal des Gläubigers wird nicht mit der Ermittlung von Anschriften und weiteren Recherchen belastet.

Inkassounternehmen prüfen Vollstreckungsmöglichkeiten gegen zahlungsunwillige Schuldner und beauftragen gegebenenfalls den örtlichen Gerichtsvollzieher mit den weiteren Maßnahmen.

Beharrliche Mahnbearbeitung im nachgerichtlichen Inkasso. Übernahme der konsequenten Adresspflege, Überwachung der Vermögensverhältnisse der Schuldner, Ermittlung von Anschriften, Überwachung und Führen der Debitoren-Konten.

Ständige Fristen- und Verjährungskontrolle.

Erfolgsstatistiken über alle laufenden und abgeschlossenen Fälle, auf Wunsch aufgeteilt nach Schuldnergruppen sowie Forderungshöhen.

Warum ein Inkassobüro beauftragen

Das Inkasso zählt mit zu den ältesten Dienstleistungen in der Wirtschaftsbranche. Der Begriff „Inkasso“ kommt aus dem Bankwesen und ist italienischen Ursprungs. Er wurde definiert als Einkassieren, die Einziehung von barem Geld für Forderungen, besonders auf fällige Wechsel, Rechnungen, verlosten Effekten, fälligen Coupons und weiteres. Heute definiert sich Inkasso als Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen, die geschäftsmäßig betrieben werden. Das Inkassounternehmen ist lexikalisch etwa 1927 als „Inkassobureau“ aufgetaucht.

Die Inkassotätigkeit ist eine reine Dienstleistung. Die Begriffe „out-sourcing“ oder „lean-management“ treffen auf diese Tätigkeit zu. Das Inkassounternehmen übernimmt für den Gläubiger die Einziehung überfälliger Forderungen, hinsichtlich derer Schuldnerverzug eingetreten ist. Hierbei wird unterschieden zwischen dem Zeitpunkt der Einschaltung eines Inkassobüros wegen vorgerichtlichem Einzug von Forderungen, nachdem der Gläubiger das übliche kaufmännische Mahnverfahren erfolglos durchgeführt hat, und dem nachgerichtlichen Einzug titulierter Forderungen. Beginnt das Inkassounternehmen mit seiner Tätigkeit bereits mit dem vorgerichtlichen Forderungseinzug, umfasst der Inkassoauftrag regelmäßig auch die nachgerichtliche Forderungseinziehung.
Die Tätigkeiten können zum Forderungsmanagement, Mahnwesen, gerichtlichem Mahnverfahren, der Forderungsüberwachung und der Vollstreckung zusammengefasst werden.

Insbesondere das Forderungsmanagement wird von vielen Unternehmen genutzt. Dabei wird nach der Rechnungslegung der Sachverhalt an das Inkassobüro abgegeben. Dieses kontrolliert den fristgerechten Zahlungseingang und übernimmt die notwendigen Mahnungen, zum Beispiel im Namen des Gläubigers, wenn Schuldnerverzug eintritt. Wenn die Mahnung fruchtlos geblieben ist, tritt das Inkassobüro als beauftragtes  Inkassounternehmen auf und mahnt mit der Geltendmachung des Verzugsschadens. Der größte Teil der Verzugsfälle wird damit beendet. Sollte auch hier der Schuldner die Zahlung nicht veranlassen, kann das Inkassobüro beauftragt sein, entsprechende Ratenvereinbarungen zu treffen und auch deren Einhaltung überwachen. Dieses beispielhafte Forderungsmanagement kann über das gerichtliche Mahnverfahren bis zur Vollstreckung durchgeführt werden. Der Unternehmer muss sich um dies Vorgänge nicht kümmern, sondern vergibt sie an ein Inkassobüro. Die Kostenfrage wäre hierbei differenziert zu betrachten.

Das Inkassounternehmen ist aus dem heutigen Wirtschaftsleben nicht mehr weg zu denken.
Diese Dienstleistung bedarf einer besonderen theoretischen und praktischen Sachkunde, der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit, einer Berufshaftpflicht und muss zum Beispiel in Sachsen durch den Präsidenten des zuständigen Amtsgerichts nach §§ 10 ff RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) zugelassen werden.  Die zugelassenen Inkassounternehmen werden im Rechtsdiensteistungsregister geführt. Der hauptberufliche und gewerbliche Forderungseinzug ist insbesondere Rechtsanwälten und Inkassounternehmen vorbehalten.

Trotz einiger schwarzer Schafe, ist einem Inkassounternehmen Seriosität und Professionalität zu unterstellen. Ziel ist es, die Forderung für den Gläubiger einzuziehen oder notfalls zu überwachen und später einzuziehen. Die Möglichkeiten hierfür sind umfangreich und unterliegen klaren Regeln.

Das Inkasso kann, wenn auch mit einigen Besonderheiten, weltweit durchgeführt werden.
Mit der Verordnung EG Nr. 44/2001 und Nr. 805/2004, dem EuGVÜ (Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen) sind innerhalb Europas viele Vereinfachungen gekommen. So gibt es das Europäische Mahnverfahren, den europäischen Vollstreckungstitel und das Vollstreckbarkeitsverfahren.

Der Vertrag zwischen dem Inkassounternehmen und dem Gläubiger regelt das Innenverhältnis. Dabei wird allgemein ein Geschäftsbesorungsvertrag nach § 675 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geschlossen, der ein auf die Geschäftsbesorgung gerichteter Dienstvertrag ist.

Die Kosten des Inkasso werden ursprünglich vom Gläubiger getragen, weil er das Inkassounternehmen mit dem Einzug seiner Forderung beauftragt. Wenn sich der Schuldner im Verzug befindet oder die Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden, werden die Inkassokosten als Verzugsschaden geltend gemacht und gleichzeitig durch das Inkassounternehmen mit eingezogen. In einigen Fällen werden auch die Inkassokosten abgetreten und das Inkassounternehmen zieht seine Forderungen selbständig ein. Schwierigkeiten können sich dann ergeben, wenn der Schuldner vorübergehend oder dauernd zahlungsunfähig ist.

Unter wirtschaftlicher Betrachtung kann die Beauftragung eines  Inkassounternehmens viel Zeit und Geld sparen. Es wird kein eigenes Personal, Büro oder know how benötigt, die Forderungsüberwachung und der Einzug werden mit Professionalität betrieben und der Forderungseinzug ist dann beendet, wenn die Forderung und deren Rechtsverfolgungskosten vollständig beglichen sind. Der Gläubiger hat bereits seine Leistung erbracht, also warum sollte er weitere Bemühungen anstellen?

Bei großen Unternehmen, insbesondere denen, wo das Massengeschäft oder ein sehr großer Kundenstamm betreut werden muss, ist die Inanspruchnahme eines Inkassobüros zur Selbstverständlichkeit geworden. Aber auch mittlere und kleine Unternehmen, bis zur Privatperson, können die Vorteile eines Inkassobüros nutzen.

Die Tricks der Schuldner sind grenzenlos, wobei dieses wörtlich genommen werden kann. Die Erfahrungen im Inkasso, insbesondere dem Auslandsinkasso, sind bei dem Unternehmer oder auch der Privatperson zum größten Teil nicht vorhanden oder mit erheblichem Aufwand verbunden. Auch in diesem Falle ist die Zwischenschaltung oder sofortige Einschaltung eines Inkassobüros sinnvoll, um schnell und effektiv den Ausgleich der offenen Forderungen zu erreichen.