Postulatio–Inkasso

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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postulatio-Inkasso, Peter Oehler, Markt 9 / König-Albert-Haus, 04109 Leipzig - Telefon 0341. 96 277 83, Fax 03222. 24 136 57, info@postulatio-Inkasso.eu

1. Auftragserteilung und Umfang des Auftrages

postulatio-Inkasso Peter Oehler Markt 9 in 04109 Leipzig (nachfolgend als Auftragnehmer [AN] bezeichnet) übernimmt die außergerichtliche Einziehung von im Verzug befindlichen, zu Recht bestehenden Forderungen bei Schuldnern im In- u. (EU)Ausland und das gerichtliche Mahnverfahren in Vollmacht des Auftraggebers für unbestrittene und nicht ausgeklagte Forderungen, sowie sämtliche Zwangsvollstreckungs-/ Pfändungsmaßnahmen für bereits titulierte oder selbst titulierte Forderungen, sowie der Forderungsanmeldung im Insolvenzfall und der Strafantragstellung.

Das außergerichtliche Inkassoverfahren umfasst die Ermittlung des gemeldeten und tatsächlichen Aufenthalts des Schuldners, soweit möglich und die Recherche im Internet, bei Meldebehörden und anderen Registrierungen. Weiterhin umfasst es mindestens zwei Inkassomahnschreiben an den Schuldner, nebst Fristsetzung, der Belehrung nach § 28a BDSG, den Informationsaustausch zwischen Schuldner und Gläubiger, die Information von eröffneten Insolvenzverfahren und abgegeben eidesstattlichen Versicherungen, die persönliche und/oder telefonische Kontaktaufnahme mit dem Schuldner, die Erstellung und den Abschluss von Schuldanerkenntnissen, Zahlungsvereinbarungen, Vergleichen, den Lastschrifteinzug, die Betreuung der vollständigen und/oder teilweisen Zahlungseingänge und die Erledigterklärung des Inkassoauftrags.

Postulatio-Inkasso übernimmt auch die Stellung von Strafanträgen, wenn diese nach dem Sachstand der Bearbeitung offenkundig sind. Ein Anspruch auf Strafantragstellung besteht jedoch nicht. Auf strittige Punkte ist aufmerksam zu machen.

Der AN übernimmt auch die Anmeldung von Forderungen beim Insolvenzverwalter im Sinne von § 174 ff InsO, sowie Strafanzeigen anzudrohen oder auch zu erstatten, wenn sich diese auf die Einziehung konkreter Forderungen beziehen.

Als Forderungen im Sinne dieser AGB gelten Haupt- und Nebenforderungen. Der Auftragnehmer behält sich die Ablehnung von Aufträgen vor.

Für alle zum Forderungseinzug erforderlichen Angaben, bezüglich Richtigkeit und Vollständigkeit, haftet allein der Auftraggeber (nachfolgend als Auftraggeber [AG] bezeichnet).

Um einen reibungslosen Verfahrensablauf zu gewährleisten, wird der AG bei Auftragserteilung sämtliche, die Forderung betreffenden Unterlagen, dem AN zur Verfügung stellen und wird zwecks Vermeidung von Maßnahmenkollisionen nach Auftragserteilung keine, den Forderungseinzug betreffende Absprachen, mit dem Schuldner treffen und nur nach Rücksprache mit dem AN Maßnahmen gegen den Schuldner in die Wege leiten. Der AN wird ermächtigt, den Schriftwechsel und jegliche Verhandlungen mit dem Schuldner zu führen.

Auch die Zahlungen des Schuldners nach Erteilung des Inkassoauftrags, direkt an den AG, werden gemäß § 367 Abs. 1 BGB verrechnet. Der AG zahlt dann die Kostennote des AN direkt an ihn.

Der AG wird den AN unverzüglich über alle ihm bekannt gewordenen Zahlungen, über Widersprüche und sonstige Mitteilungen des Schuldners unterrichten.

Der AN kann die Bearbeitung vorzeitig einstellen, wenn ein weiteres Vorgehen nicht mehr zweckmäßig erscheint. Die Zweckmäßigkeit ist dann nicht gegeben, wenn der Schuldner derzeit und auch zukünftig über kein Vermögen verfügt oder verfügen wird und eine Negativprognose für die Zukunft besteht, er unbekannt oder in das nicht EU-Ausland verzogen ist, das Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt wurde oder das Anmelden in der Tabelle im Insolvenzverfahren darüber Aufschluss gibt, dass kein Vermögen vorhanden ist und eine Haftung der Geschäftsführer mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten ist.

Der AN hat das Recht, dem Schuldner Teilzahlungen zu gestatten und Vergleichsvorschläge zu unterbreiten. Vergleiche kommen allerdings erst mit Zustimmung des Auftraggebers zustande. Der Auftraggeber darf diese dann nicht ablehnen, wenn die Forderung nicht in einer Summe gezahlt werden kann.

2. Bearbeitungsvergütung
(nur für Inlandsinkasso, Auslandsinkasso gesondert)

Bei Auftragserteilung wird eine Bearbeitungsvergütung fällig. Diese ist abhängig von der Höhe der einzuziehenden Forderung (Gegenstandswert, Anlage 1 dieser AGB).

Die Bearbeitungsvergütung, die Auslagen entsprechend Nr. 7001, 7002 Anlage 1 RVG und Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten werden im Namen des AG als Verzugsschaden bei dem Schuldner geltend gemacht (§§ 280, 286 BGB) und eingezogen.

2.1 Für die Einziehung nicht titulierter Forderungen wird keine Erfolgsprovision verlangt.

Außergerichtlicher Forderungseinzug 1,3 Gebühr gem. Anlage 1 als Inkassogebühr, (entspricht einer 1,3 Gebühr gemäß § 13 Abs. 1 RVG, VV 2300 RVG)
 Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, je Maßnahme  0,3 Gebühr gem. Anlage 1 aller zu addierenden Beträge (entspricht § 25 Abs. 1 RVG, Nr. 3309 VV RVG)
 Ratenvereinbarung und/oder Schuldanerkenntnis und/oder Vergleich  1,5 Gebühr gem. Anlage 1 als Einigungsgebühr (entspricht § 779 BGB, Nr. 1000 VV RVG)
 Anmeldung der Forderung zu Tabelle wegen Insolvenzverfahren des Schuldners, § 174 InsO  0,5 Gebühr gem. Anlage 1 als Verfahrensgebühr (entspricht Nr. 3320 VV RVG, Gegenstandswert für Verfahrensgebühr § 28 Abs. 2 RVG ist der Nennwert der Forderung zzgl. Nebenforderungen)

Im gerichtlichen Mahnverfahren wird für die Mahnantragstellung gemäß § 4 Abs. 4 RDGEG ein Betrag von

€ 25,00 nebst Auslagen (netto) geltend gemacht, soweit der Mahnantrag nicht durch einen von postulatio-Inkasso Peter Oehler beauftragten Rechtsanwalt gestellt wird. Die Kosten werden dann ausschließlich nach dem RVG berechnet. Der AG übernimmt in diesem Fall die Rechtsanwaltskosten für das gerichtliche Mahnverfahren.

2.2 Für die Einziehung titulierter Forderungen wird eine Erfolgsprovision vereinbart.

Bereits titulierte Forderungen kann der AN weiterbearbeiten. Dafür belastet der AN dem AG eine Inkassokostenpauschale in Höhe von 40,00% auf alle eingehenden Zahlungen, mindestens jedoch € 50,00 zzgl. der gesetzlichen MwSt. je titulierte Forderung, zuzüglich einer Auslagenpauschale von € 20,00 zzgl. der gesetzlichen MwSt. Von den eingegangenen Zahlungen werden vor der Berechnung dieser Inkassokostenpauschale, die tatsächlich verauslagten Kosten, wie zum Bsp. die Kosten des Gerichtsvollziehers, des Gerichts oder die Ermittlungskosten, abgezogen.

Sonderleistungen, wie z.B. Ermittlungen und Auskünfte über den Schuldner durch eine Detektei, werden nach vorheriger Absprache gesondert berechnet.

Der Anspruch auf die in dieser AGB vereinbarte Vergütung bleibt für den AN auch dann bestehen, wenn auf die zum Einzug übergebene Forderung Zahlungen durch den Schuldner oder durch Dritte direkt an den Auftraggeber oder an von ihm benannte Dritte erfolgen. Der AG hat den AN über Zahlungseingänge unverzüglich zu informieren und die Inkassokosten direkt an den AN zu bezahlen. Sämtliche Zahlungseingänge werden gemäß § 367 Abs. 1 BGB verrechnet.

Gerichtskosten werden direkt vom Auftraggeber, soweit nicht anders vereinbart, an das Gericht gezahlt.

3. Beauftragung von Anwälten / Vergütungsanspruch

Zur Durchführung streitiger Verfahren ist der AN nicht berechtigt. Streitige Angelegenheiten werden durch den AN im Auftrag und Vollmacht des Auftraggebers an einen zugelassenen Rechtsanwalt zur Bearbeitung weitergegeben. Die Vergütung dieser beiden Parteien regelt sich nach dem RVG und wird zwischen diesen beiden Parteien direkt abgerechnet. Wird der gerichtliche Mahnantrag durch einen von postulatio-Inkasso Peter Oehler beauftragten Rechtsanwalt gestellt, werden die Rechtsanwaltskosten nach dem RVG berechnet. Postulatio-Inkasso Peter Oehler obliegt die Entscheidung, ob er den Mahnantrag stellt oder ob er durch einen beauftragten Rechtsanwalt gestellt wird.

4. Kostenhaftung des Auftraggebers

Nimmt der AG dem AN durch Unterlassung, durch Eingreifen in den Verfahrensablauf, bei

Auftragskündigung, bei Verlangen auf Herausgabe eines erwirkten Titels oder auf sonstige Weise die Möglichkeit einer weiteren Bearbeitung, so gehen sämtliche, bis dahin entstandene Kosten, Gebühren und Auslagen in voller Höhe zu seinen Lasten, soweit diese nicht vom Schuldner erstattet wurden. Gestundete Beträge werden danach sofort fällig.

Für entstandene Kosten und Auslagen die dem Schuldner aus rechtlichen Gründen nicht oder nicht in voller Höhe belastet werden können, haftet der Auftraggeber.

Unmittelbare Leistungen des Schuldners oder eines Dritten an den Auftraggeber, in Geld oder Sachwerten zur völligen oder teilweisen Schuldtilgung, werden im Innenverhältnis – bis zu ihrer jeweils nachgewiesenen Höhe- als Zahlung auf die Inkassokosten, die gestundeten Beträge und auf die Auslagen angesehen.

5. Auskünfte

Der AN erteilt kostenfrei dem AG, auf dessen Anfrage hin, Auskünfte zum jeweiligen Verfahrensstand.

Auskünfte, von in anwaltlicher Bearbeitung befindlichen Verfahren, erteilt zweckmäßigerweise auf Anfrage die Anwaltskanzlei. Vor der Weitergabe des Verfahrens an eine Anwaltskanzlei, wird dem Auftraggeber deren Anschrift und Telefonnummer mitgeteilt.

Die eingeschalteten Anwälte dürfen jedoch dem AN jederzeit Auskunft über den Stand des Verfahrens erteilen.

6. Zahlungseingänge/Abrechnung

Eingehende Zahlungen des Schuldners werden, soweit noch nicht nach Nummer 2 dieser AGB abgerechnet wurde, gemäß § 367 Abs. 1 BGB zuerst auf sämtliche Kosten (Inkasso, Rechtsanwalt, Gericht, soweit noch erforderlich, den Gerichtsvollzieher, Detektei und Behördenkosten) dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die übergebene Haupt/ Teilforderung verrechnet. Der Verrechnung der Geldeingänge wird hiermit ausdrücklich zugestimmt. Dabei entstehende Fremdgeldbeträge werden über ein internes Verwalterkonto abgewickelt, welches nicht verzinst wird. Dadurch hat der Auftraggeber keinen Zinsanspruch gegen den AN zwischen dem Eingang der Gelder auf dem Verwahrerkonto, der Abrechnung und Überweisung, bis zur Auszahlung an ihn.

An den Auftraggeber abzuführende Guthaben werden im Regelfall innerhalb 10 Werktagen abgerechnet und bargeldlos ausbezahlt, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Dies gilt nicht für Gelder, welche im Rahmen von Teilzahlungsvereinbarungen eingehen. Diese gelangen erst zur Auszahlung, wenn der auszukehrende Betrag € 300,00 übersteigt. Forderungen unter € 300,00 werden an den Auftraggeber erst dann abgerechnet, wenn diese seitens des Schuldners voll erfüllt sind, bzw. wenn bei Teilerfüllung davon ausgegangenen werden kann, dass keine weiteren Zahlungen mehr eingehen werden. Ein jeglicher Ausgleich, auch über Kleinbeträge, ist dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. Kosten werden dabei nicht berechnet.

Sofern Schuldnerzahlungen per Lastschrift und/oder Scheck erfolgen, wird die Abrechnung darin enthaltener Fremdgelder frühestens nach Ablauf der 6-wöchigen Widerspruchsfrist nach Kontoabschluss beziehungsweise endgültiger Gutschrift auf dem Konto des AN erstellt.

7. Beendigung / Kündigung

Das Vertragsverhältnis endet mit dem vollständigen Einzug der Forderung. Hinsichtlich einer vorzeitigen Kündigung des Vertragsverhältnisses verbleibt es bei den gesetzlichen Regelungen. Eine Kündigung hat schriftlich nach § 126 Abs. 1 BGB zu erfolgen. Den Zugang muss im Zweifel der Kündigende nachweisen.

8. Auslandsinkasso

Für den Fall, dass der Schuldner seinen Sitz im EU-Ausland hat, werden hinsichtlich der Vorgehensweise und Berechnung für die Inkassoleistung gesonderte Vereinbarungen getroffen.

9. Haftung / Verjährung / Schriftformklausel

Der AN haftet im Umfang der gesetzlichen Regelungen. Der AN führt alle Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen durch und ist nicht für Folgen irgendeiner Entscheidung haftbar, die aufgrund vom AG übermittelten Information und/oder Entscheidung getroffen wird.

Der AN haftet mit einem Höchstbetrag von € 250.000,00 pro Haftungsfall, höchstens jedoch auf 1 Mio. EUR pro Jahr sonst nach § 12 Abs. 1 Nummer 3 RDG.

Alle Ansprüche gegen den AN verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist ab dem Datum der Schlussabrechnung an die zuletzt bekannte Anschrift des AG.

Der AN haftet nicht für den Verlust von Originaldokumenten. Deren Inhalt ist, soweit möglich, dem AN ausschließlich durch Kopien zugänglich zu machen.

Der AN haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit, verjährende Zinsen oder Titel.

Die Verjährungskontrolle der vom Auftraggeber an den AN übergebenen Forderungen wird nur dann geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.

Vereinbarungen zwischen dem AN und dem AG, die von diesen AGB abweichen, bedürfen für deren Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den AN. Bei ständiger Geschäftsverbindung sind Sondervereinbarungen möglich. Diese bedürfen der Schriftform, § 126 BGB.

Von diesen Bedingungen abweichende oder anders lautende Vereinbarungen mit den Mitarbeitern des AN bedürfen ausdrücklich der schriftlichen, § 126 BGB, Genehmigung der Geschäftsleitung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des AG werden grundsätzlich nicht anerkannt. Stillschweigen gegenüber allgemeinen Geschäftsbedingungen des AG gelten in keinem Fall als Zustimmung.

10. Gerichtsstand/ Erfüllungsort

Als Gerichtsstand gilt Leipzig als vereinbart, soweit es sich um Kaufleute handelt.

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen beider Parteien ist Leipzig.

11. Schlussbestimmung

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB, gleichgültig aus welchem Grund, rechtsunwirksam sein oder werden, so soll nach Möglichkeit der Sinn der Bestimmung, sollte er rechtens sein, wirksam werden. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

Datenschutzerklärung

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1. Datenschutzerklärung

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ist uns sehr wichtig. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Personen. Darunter fallen Informationen wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer und Geburtsdatum, Bankverbindung. Diese Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengestzes (TMG) und anderer gesetzlicher Bestimmungen geschützt.

Zweck und Umfang der Datenerhebung, -verwendung und Datenspeicherung.

Die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verwenden wir für die Erfüllung des beauftragten Forderungseinzugs.

Die personenbezogenen Daten werden in der Geschäftsstelle von Postulatio Inkasso gespeichert. Die Mitarbeiter/innen von Postulatio Inkasso wurden gem. § 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zum Datengeheimnis verpflichtet. Die Daten können ebenfalls an Kooperationspartner von Postulatio Inkasso zum Zweck der Erfüllung des Inkassoauftrags übermittelt werden.

Ihre personenbezogenen Daten werden nur in dem Umfang verarbeitet, gespeichert und weitergeleitet, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist oder Ihre Einwilligung vorliegt.

Nach vollständiger Vertragsbeendigung werden Ihre Daten gesperrt und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht.

2. Datensicherheit

Postulatio Inkasso trifft alle notwendigen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre personenbezogenen Daten vor Verlust und Missbrauch zu schützen. So werden Ihre Daten in einer sicheren Betriebsumgebung gespeichert, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist.

Bei der Kommunikation per E-Mail kann die vollständige Datensicherheit von uns nicht gewährleistet werden, so dass wir Ihnen bei vertraulichen Informationen den Postweg empfehlen.

Auskunft- und Widerrufsrecht

Auf Anfrage werden Sie gern über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informiert. Sie können jederzeit Ihre bei uns erhobenen Daten sperren, berichtigen oder löschen lassen, sofern dem keine vertraglichen oder gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Weiterhin können Sie jederzeit die uns erteilte Einwilligung zur Datenerhebung und Verwendung ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Einwilligungserklärung § 4 a BDSG

Hiermit willige ich ein, dass Postulatio Inkasso, wie in vorstehender Datenschutzerklärung erläutert, die von mir im Rahmen des Auftrages, erforderlichen angegebenen personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und nutzen darf.

Ich willige weiterhin ein, dass meine Daten an Funktionsträger und Kooperationspartner von Postulatio Inkasso übermittelt werden können.

Ich weiß, dass ich jederzeit die Möglichkeit habe, meine Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Widerruf erfolgt schriftlich § 126 BGB gegenüber

Postulatio-Inkasso, Peter Oehler, Markt 9 König-Albert-Haus 04109 Leipzig

Anlage 1

Abrechnungstabelle nach Gegenstandswerten netto, ohne Auslagenpauschalen und ohne weitere Kosten

Gegenstandswert je Pfändung Forderungsanmeldung Inkassogebühr Einigungsgebühr
300,00 € 10,00 € 12,50 € 32,50 € 37,50 €
600,00 € 13,50 € 22,50 € 58,50 € 67,50 €
900,00 € 19,50 € 32,50 € 84,50 € 97,50 €
1.200,00 € 25,50 € 42,50 € 110,50 € 127,50 €
1.500,00 € 31,50 € 52,50 € 136,50 € 157,50 €
2.000,00 € 39,90 € 66,50 € 172,90 € 199,50 €
2.500,00 € 48,30 € 80,50 € 209,30 € 241,50 €
3.000,00 € 56,70 € 94,50 € 245,70 € 283,50 €
3.500,00 € 65,10 € 108,50 € 282,10 € 325,50 €
4.000,00 € 73,50 € 122,50 € 318,50 € 367,50 €
4.500,00 € 81,90 € 136,50 € 354,90 € 409,50 €
5.000,00 € 90,30 € 150,50 € 391,30 € 451,50 €
6.000,00 € 101,40 € 169,00 € 439,40 € 507,00 €
7.000,00 € 112,50 € 187,50 € 487,50 € 562,50 €
8.000,00 € 123,60 € 206,00 € 535,60 € 618,00 €
9.000,00 € 134,70 € 224,50 € 583,70 € 673,50 €
10.000,00 € 145,80 € 243,00 € 631,80 € 729,00 €
13.000,00 € 157,80 € 263,00 € 683,80 € 789,00 €
16.000,00 € 169,80 € 283,00 € 735,80 € 849,00 €
19.000,00 € 181,80 € 303,00 € 787,80 € 909,00 €
22.000,00 € 193,80 € 323,00 € 839,80 € 969,00 €
25.000,00 € 205,80 € 343,00 € 891,80 € 1.029,00 €
30.000,00 € 227,40 € 379,00 € 985,40 € 1.137,00 €
35.000,00 € 249,00 € 415,00 € 1.079,00 € 1.245,00 €
40.000,00 € 270,60 € 451,00 € 1.172,60 € 1.353,00 €
45.000,00 € 292,20 € 389,60 € 1.266,20 € 1.461,00 €
50.000,00 € 313,80 € 523,00 € 1.359,80 € 1.569,00 €
65.000,00 € 336,90 € 561,50 € 1.459,90 € 1.684,50 €
80.000,00 € 360,00 € 600,00 € 1.560,00 € 1.800,00 €
95.000,00 € 383,10 € 638,50 € 1.660,10 € 1.915,50 €
110.000,00 € 406,20 € 677,00 € 1.760,20 € 2.031,00 €
125.000,00 € 429,30 € 715,50 € 1.860,30 € 2.146,50 €
140.000,00 € 452,40 € 754,00 € 1.960,40 € 2.262,00 €
155.000,00 € 475,50 € 792,50 € 2.060,50 € 2.377,50 €
170.000,00 € 498,60 € 831,00 € 2.160,60 € 2.493,00 €
185.000,00 € 521,70 € 869,50 € 2.260,70 € 2.608,50 €
200.000,00 € 544,80 € 908,00 € 2.360,80 € 2.724,00 €
230.000,00 € 580,20 € 967,00 € 2.514,20 € 2.901,00 €
260.000,00 € 615,60 € 1.026,00 € 2.667,60 € 3.078,00 €
290.000,00 € 651,00 € 1.085,00 € 2.821,00 € 3.255,00 €
320.000,00 € 686,40 € 1.144,00 € 2.974,40 € 3.432,00 €
350.000,00 € 721,80 € 1.203,00 € 3.127,80 € 3.609,00 €
380.000,00 € 757,20 € 1.262,00 € 3.281,20 € 3.786,00 €
410.000,00 € 792,60 € 1.321,00 € 3.434,60 € 3.963,00 €
440.000,00 € 828,00 € 1.380,00 € 3.588,00 € 4.140,00 €
470.000,00 € 863,40 € 1.439,00 € 3.741,40 € 4.317,80 €
500.000,00 € 898,80 € 1.498,00 € 3.894,80 € 4.494,00 €
550.000,00 € 943,80 € 1.573,00 € 4.089,80 € 4.719,00 €
600.000,00 € 988,80 € 1.648,00 € 4.284,80 € 4.944,00 €
650.000,00 € 1.033,80 € 1.723,00 € 4.479,80 € 5.169,00 €
700.000,00 € 1.078,80 € 1.798,00 € 4.674,80 € 5.394,00 €
750.000,00 € 1.123,80 € 1.873,00 € 4.869,80 € 5.619,60 €
800.000,00 € 1.168,80 € 1.948,00 € 5.064,80 € 5.844,00 €
850.000,00 € 1.213,80 € 2.023,00 € 5.259,80 € 6.069,00 €
900.000,00 € 1.258,80 € 2.098,00 € 5.454,80 € 6.294,00 €
950.000,00 € 1.303,80 € 2.173,00 € 5.649,80 € 6.519,00 €
1.000.000,00 € 1.348,80 € 2.248,00 € 5.844,80 € 6.744,00 €
1.050.000,00 € 1.393,80 € 2.323,00 € 6.039,80 € 6.969,00 €
1.100.000,00 € 1.438,80 € 2.398,00 € 6.234,80 € 7.194,00 €
1.150.000,00 € 1.483,80 € 2.473,00 € 6.429,80 € 7.419,00 €
1.200.000,00 € 1.528,80 € 2.548,00 € 6.624,80 € 7.644,00 €
1.250.000,00 € 1.573,80 € 2.623,00 € 6.819,80 € 7.869,00 €
1.300.000,00 € 1.618,80 € 2.698,00 € 7.014,80 € 8.094,00 €
1.350.000,00 € 1.663,80 € 2.773,00 € 7.209,80 € 8.319,00 €
1.400.000,00 € 1.708,80 € 2.848,00 € 7.404,80 € 8.544,00 €
1.450.000,00 € 1.753,80 € 2.923,00 € 7.599,80 € 8.769,00 €
1.500.000,00 € 1.798,80 € 2.998,00 € 7.794,80 € 8.994,00 €
1.550.000,00 € 1.843,80 € 3.073,00 € 7.989,80 € 9.219,00 €
1.600.000,00 € 1.888,80 € 3.148,00 € 8.184,80 € 9.444,00 €
1.650.000,00 € 1.933,80 € 3.223,00 € 8.379,80 € 9.669,00 €
1.700.000,00 € 1.978,80 € 3.298,00 € 8.574,80 € 9.894,00 €
1.750.000,00 € 2.023,80 € 3.373,00 € 8.769,80 € 10.119,00 €
1.800.000,00 € 2.068,80 € 3.448,00 € 8.964,80 € 10.344,00 €
1.850.000,00 € 2.113,80 € 3.523,00 € 9.159,80 € 10.569,00 €
1.900.000,00 € 2.158,80 € 3.598,00 € 9.354,80 € 10.794,00 €
1.950.000,00 € 2.203,80 € 3.673,00 € 9.549,80 € 11.019,00 €
2.000.000,00 € 2.248,80 € 3.748,00 € 9.744,80 € 11.244,00 €
2.050.000,00 € 2.293,80 € 3.823,00 € 9.939,80 € 11.469,00 €
2.100.000,00 € 2.338,80 € 3.898,00 € 10.134,80 € 11.694,00 €
2.150.000,00 € 2.383,80 € 3.973,00 € 10.329,80 € 11.919,00 €
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